Allgemeine Geschäftsbedingungen
DPF-CLEAN GmbH, Industriestr. 12, 30855 Langenhagen
I. Geltungsbereich
1. Für die Leistungen der DPF-CLEAN gelten die nachstehenden Verkaufsbedingungen.
2. Alle zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen Verkaufsbedingungen, unserer schriftlichen Auftragsbestätigung und unserer Annahmeerklärung.
3. In unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltene Abbildungen oder Zeichnungen sind nur annähernd maßgebend, soweit die darin enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.
II. Vertragsgegenstand
1. DPF-CLEAN reinigt im Auftrag des Kunden Ruß-/Dieselpartikelfilterkerne (DPF) von Verbrennungsmotoren für Pkw und Transporter bis 3,5t.
2. Vertragsgegenstand der Reinigung DPF ist die Reinigung oder der Austausch eines DPF gegen Zahlung der Vergütung durch den Kunden.
3. Der DPF des Kunden, der durch DPF-CLEAN zu reinigen ist, wird vom Kunden an DPF-CLEAN geschickt.
4. Wählt der Kunde die Reinigung, so führt DPF-CLEAN diese nach einem zertifizierten Verfahren durch und schickt den DPF wieder an den Kunden zurück.
5. Wählt der Kunde den Austausch des DPF, so erhält der Kunde im Austausch gegen den von ihm an DPF-CLEAN zu übersendenden reinigungsbedürftigen DPF (Altfilter) einen hiermit identischen gereinigten DPF.
6. Gegenstand des Vertrages über einen Austauschfilter ist damit die Eigentumsübertragung des DPF (Austauschfilter) von DPF-CLEAN an den Kunden gegen Zahlung der Vergütung und Übertragung des Eigentums an dem DPF (Altfilter) des Kunden an DPF-CLEAN.
III. Vertragsschluss
1. Ist die vom Kunden eingehende Bestellung als Angebot gem. § 145 BGB zu qualifizieren, so kann DPF-CLEAN dieses innerhalb von zehn Werktagen annehmen.
2. Angebote von DPF-CLEAN sind nur verbindlich, sofern diese von DPF-CLEAN schriftlich erteilt werden.
3. DPF-CLEAN hält sich an ihre Angebote maximal zehn Werktage gebunden.
4. Sollte der Kunde innerhalb von zehn Werktagen nach Angebotsunterbreitung keine schriftliche Annahmeerklärung an DPF-CLEAN gesandt haben, verliert das Angebot seine Wirksamkeit.
5. Abweichungen oder Ergänzungen des Angebotes von DPF-CLEAN bedürfen stets der schriftlichen Bestätigung seitens DPF-CLEAN.
IV. Leistungen von DPF-CLEAN
1. Reinigung DPF
1. Beauftragt der Kunde die Reinigung seines DPF ist DPF-CLEAN verpflichtet, den vom Kunden zwecks Reinigung übersandten DPF zu reinigen.
2. Die Reinigung wird von DPF-CLEAN nach einen zertifizierten Verfahren durchgeführt.
3. Durch die Reinigung werden Öl-, Ruß- und Ascheanteile schonend entfernt.
4. Zum Teil ist es erforderlich, dass die zu reinigenden DPF zum Zwecke der Reinigung aufgetrennt und nachträglich wieder verschweißt werden.
5. Dies ist Teil der Reinigungsleistung von DPF-CLEAN.
6. Darüber hinausgehende Demontagen (bspw. von Sensoren oder sonstigen Anbauteilen), die erforderlich sind, um den DPF zum Zwecke der Reinigung vorzubereiten, sind nicht Gegenstand der Reinigungsleistung von DPF-CLEAN und können daher als Extraleistungen dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt werden.
7. Für die Übersendung des zu reinigenden DPF an DPF-CLEAN ist der Kunden verantwortlich.
8. Die Reinigung kann innerhalb von 24 Std. nach Eingang des DPF erfolgen; die Rücksendung wird seitens DPF-CLEAN veranlasst, sobald Geldeingang oder Nachweis des Zahlung vorliegen.
2. Austausch DPF
1. Auf Anfrage des Kunden prüft DPF-CLEAN die Verfügbarkeit eines Austausch-DPF.
2. Ist ein passender DPF verfügbar, schicken wir Ihnen ein Auftragsformular per E-Mail oder Fax.
3. Beauftragt der Kunde damit den Austausch, so erhält der Kunde im Austausch gegen seinen DPF (Altfilter) von DPF-CLEAN einen baugleichen, gebrauchten und nach dem Verfahren von DPF-CLEAN gereinigten DPF des gleichen Herstellers und der gleichen Baureihe übersandt.
4. Geliefert wird nur der nackte Filter.
5. Wir versenden ausschließlich Original-Dieselpartikelfilter der Pkw-Hersteller.
6. Beauftragt der Kunde ordnungsgemäß und unter Angabe der erforderlichen Daten den Austausch seines DPF, so ist DPF-CLEAN vorbehaltlich der Annahme der Bestellung sowie Zahlungseingang verpflichtet, einen Austauschfilter an den Kunden innerhalb von zwei Werktagen ab Bestellung zu übersenden.
7. DPF-CLEAN überträgt unter dem Vorbehalt der vollständigen Kaufpreiszahlung das Eigentum an dem Austauschfilter auf den Kunden.
8. Der Kunde nimmt die Eigentumsübertragung unter Eigentumsvorbehalt an.
9. Der Kunden überträgt als Gegenleistung neben der Vergütung das Eigentum seines Altfilters an DPF-CLEAN, DPF-CLEAN nimmt die Übertragung des Eigentums des Altfilters des Kunden an.
10. Sollte ein Austauschfilter nicht oder nicht innerhalb der vereinbarten Zeit verfügbar sein, wird DPF-CLEAN den Kunden hierüber unverzüglich informieren.
11. Ist ein passender Austauschfilter verfügbar, wird nach Auftrags- und Zahlungseingang der Filter von uns versendet.
12. Sind an dem Altfilter des Kunden Reparaturen auszuführen, werden die Kosten der Reparatur von der Kaution einbehalten.
13. Der Kunde erhält für die Reparatur eine Rechnung.
14. Ist der Altfilter nicht mehr verwendbar, wird die gesamte Kaution einbehalten.
15. Erfüllt der Altfilter die Kriterien der Qualitätskontrolle wird die Kaution in voller Höhe erstattet.
3. Qualitätskontrolle/Kostenpauschale bei Beschädigung
1. Die vom Kunden zwecks Reinigung oder Austausch übersandten DPF (Altfilter) werden unter Berücksichtigung der Angaben des Kunden gem. Ziffer V.1. einer Qualitätskontrolle unterzogen, wenn sie bei DPF-CLEAN eingehen (Eingangskontrolle) bzw. nach erfolgter Reinigung vor Rückversand an den Kunden.
2. Die Qualitätskontrolle beinhaltet eine Sichtkontrolle hinsichtlich äußerlich sichtbarer Beschädigungen (insb. Ausbaubeschädigungen, Verölungen, Wasserbeschädigungen).
3. Des Weiteren wird eine Druckluftwiderstandsmessung vorgenommen, um anhand der Messwerte etwaige Beschädigungen festzustellen.
4. Über die Qualitätskontrolle wird ein Protokoll gefertigt.
5. Der Filter darf insbesondere keines des folgenden Merkmale aufweisen und es muss sich im Fall des Austauschs bei dem Altfilter um einen Original-DPF handeln, Nachbauten können nicht akzeptiert werden: der Keramikeinsatz darf nicht gebrochen oder rissig sein, alle Gewinde und Bolzen müssen in einem einwandfreien Zustand sein, der Filter darf keine Beulen, Löcher, Durchrostungen oder sonstige Beeinträchtigungen haben, es dürfen keine Teile abgetrennt oder beeinträchtigend verbogen sein, bewegliche Abgasrohrelemente am Filter (z.B. bei VW Golf, Passat), dürfen nicht beschädigt sein, der Filter muss nach unserer Reinigung wieder verbaubar sein wie ein neuer Filter.
6. Sollte die Qualitätskontrolle ergeben, dass eine Beschädigung des Altfilters vorliegt, wird DPF-CLEAN den Kunden hierüber unverzüglich informieren.
7. DPF-CLEAN bleibt es vorbehalten, im Falle einer mitgeteilten oder einer im Rahmen der Eingangskontrolle festgestellten Beschädigung des Altfilters die Durchführung der beauftragten Reinigung abzulehnen und den DPF an den Kunden ungereinigt zurück zu senden gegen eine Kostenpauschale in Höhe von 90,- EUR netto.
8. DPF-CLEAN ist berechtigt, dem Kunden ein Kaufangebot für einen Austauschfilter zu unterbreiten (sofern verfügbar).
9. Ist im Falle der Bestellung eines Austauschfilters der vom Kunden übereignete Altfilter gemäß Eingangskontrolle oder Mitteilung des Kunden beschädigt, so wird DPF-CLEAN, zweckmäßige und erforderliche Reparaturen auf Kosten des Kunden durchführen bzw. die Kaution einbehalten, sollte der Altfilter nicht mehr zu verwenden sein.
10. Auf Wunsch des Kunden wird der beschädigte Filter wieder an diesen gegen Zahlung einer Kostenpauschale von 90,- EUR netto zurückgeschickt, andernfalls wird er von DPF-CLEAN entsorgt.
V. Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Reinigung DPF
1. Der Kunde erteilt DPF-CLEAN den Auftrag zur Reinigung oder zum Austausch seines DPF regelmäßig schriftlich unter Verwendung des Bestellformulars und Angabe der für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen.
2. Unabhängig von der Form der Auftragserteilung ist der Kunden verpflichtet, folgende Informationen umfassend und abschließend anzugeben: Fahrzeugtyp, Fahrgestellnummer, km-Stand, Angaben zu Selbstreinigungsversuchen, Vorschäden des Filters, Verölungen, Angaben zu Problemen oder Auffälligkeiten hinsichtlich der Motorlaufleistung des Fahrzeugs, Dichtungssatz erforderlich, gültige Anschrift für die Abholung und Rücksendung, bei Abholung: Ausmaße und Gewicht des Pakets / der Palette.
3. Diese Angaben sind erforderlich für eine vertragsgemäße Leistungserbringung durch DPF-CLEAN.
2. Austausch DPF
1. Der Kunde fragt die Verfügbarkeit eines Austauschfilters (bspw. über das Internetformular) unter Angabe der erforderlichen Informationen (s.o. Ziff. V.1.) bei DPF-CLEAN an.
2. Aufgrund der umfangreichen Modellvielfalt und der zahlreichen technischen Änderungen innerhalb einzelner Baureihen muss die Verfügbarkeit von DPF-Clean vorab geprüft werden.
3. Der Kunde füllt das Auftragsformular, welches nach Verfügbarkeitsprüfung übersandt wird, wahrheitsgemäß aus, wählt Versand- und Zahlungsoptionen und schickt das Formular an DPF-CLEAN zurück.
4. Der Kunde überträgt bei Bestellung eines Austausch-DPF das Eigentum an dem zur Abholung bereitgestellten oder übersandten Altfilter an DPF-CLEAN.
5. Der Kunde ist verpflichtet, den Altfilter ohne Sensoren und sonstige Anbauteile hinreichend gesichert verpackt transportfertig zu dem angekündigten Termin zur Abholung bereitzustellen.
6. Zum Zwecke der Übersendung des gereinigten DPF bzw. Austauschfilters an den Kunden, hat der Kunde eine zustellungsfähige Adresse anzugeben und die Entgegennahme der Sendung zu sichern.
7. Sobald der Austausch stattgefunden hat, kann der Altfilter abgeholt werden.
8. Zusätzlich zum Preis für den Austauschfilter hat der Kunde eine Kaution zu leisten, die wieder zurückerstattet wird, wenn der von Ihnen eingetroffene Altfilter die Voraussetzungen gem. Ziff. V.3. erfüllt (vgl. Ziff. IV. 2. a.E.).
VI. Zahlungspflicht/Preise/Aufrechnung
1. In den angegebenen Preisen sind die Verpackungskosten sowie Liefer- und Versandkosten und die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten, sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder dem Angebot nichts anderes ergibt; dabei sind im Falle der Reinigung nur die Kosten der Rücksendung und im Falle des Austauschs sowohl die Übersendung des Austauschfilters als auch die Abholung des Altfilters umfasst.
2. Über die für den Kunden entstehenden Kosten der Beauftragung erteilt DPF-CLEAN auf Nachfrage jederzeit Auskunft.
3. Zusätzlich zu dem Preis erheben wir beim Austausch eine Kaution in Höhe von € 300,00 (VW Sharan, VW Passat 3 bg und Ford Focus 2.0 = € 200,00), die mit dem Preis zu zahlen ist.
4. Sie haben im Falle eines Widerrufs Ihrer auf den Abschluss des Kaufvertrages gerichteten Willenserklärung die in unten beigefügter Widerrufsbelehrung (Ziff. XIII.) näher bezeichneten regelmäßigen Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen.
5. Die Ware ist in ihrer Originalverpackung an uns zurück zu senden.
6. Sofern nicht schriftlich Abweichendes vereinbart ist, hat der Kunde den geschuldeten Preis (inkl. Kaution) sofort und ohne Abzug, d.h. per Vorkasse oder bei Abholung bar oder per ec-Karte, zu zahlen.
7. Sofern der Kunde den Austausch beauftragt, erhalten Sie unverzüglich nach Auftragseingang bei uns eine Rechnung per E-Mail als Überweisungsgrundlage; nach Zahlungseingang auf unserem Konto oder alternativ nach Erhalt eines geeigneten Nachweises Ihrer Überweisung versenden wir den DPF.
8. Sofern die Reinigung beauftragt wurde, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 7 (sieben) Tagen ab Rechnungsdatum fällig und zahlbar.
9. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so ist DPF-CLEAN berechtigt, ab diesem Zeitpunkt Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen.
10. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
11. Eine Aufrechnung gegen Zahlungsansprüche von DPF-CLEAN ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten oder von DPF-CLEAN anerkannten Gegenforderungen möglich.
12. Zur Aufrechnung gegen Ansprüche von DPF-CLEAN sind Kunden auch berechtigt, wenn sie Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Vertrag geltend machen.
13. Ein Zurückbehaltungsrecht dürfen Kunden nur dann ausüben, wenn ihr Gegenanspruch auf demselben Vertrag beruht.
VII. Eigentumsvorbehalt
1. DPF-CLEAN behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor.
VIII. Leistungszeit
1. Liefertermine oder Lieferfristen sind ausschließlich unverbindliche Angaben, es sei denn, diese sind zwischen Ihnen und uns ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden.
2. Kunden können vier Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern.
3. Falls DPF-CLEAN einen ausdrücklich als verbindlich vereinbarten Liefertermin oder eine ausdrücklich als verbindlich vereinbarte Lieferfrist schuldhaft nicht einhält oder wenn DPF-CLEAN aus einem anderen Grund in Verzug gerät, so müssen Kunden eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung setzen.
4. Wenn DPF-CLEAN diese Nachfrist fruchtlos verstreichen lässt, sind die Kunden berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
5. DPF-CLEAN haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinne von 1. § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB ist.
6. DPF-CLEAN haftet auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von DPF-CLEAN zu vertretenden Leistungsverzugs der Kunde berechtigt ist, geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
7. DPF-CLEAN haftet ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Leistungsverzug auf einer von DPF-CLEAN zu vertretenen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von DPF-CLEAN ist zuzurechnen.
8. Sofern der Leistungsverzug auf einer von DPF-CLEAN zu vertretenden grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
9. DPF-CLEAN haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von zu vertretende Leistungsverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
10. Im Übrigen haftet DPF-CLEAN im Falle des Leistungsverzugs in Höhe von max. 5% des Nettobestellwertes.
IX. Teilleistungen
DPF-CLEAN ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, soweit diese nicht aus der Natur heraus ausgeschlossen sind.
X. Gewährleistung/Haftungsbegrenzung/Pflichtverletzung
1. Gewährleistung von DPF-CLEAN
1. Soweit ein Mangel vorliegt, ist DPF-CLEAN nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache bzw. Neuherstellung berechtigt.
2. Im Fall der Nacherfüllung trägt DPF-CLEAN die erforderlichen Aufwendungen bis zur Höhe des vereinbarten Preises.
3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
4. DPF-CLEAN haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
5. Soweit DPF-CLEAN keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
6. DPF-CLEAN haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird; auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
7. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
8. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.
9. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass DPF-CLEAN vom Kunden nicht nur den ausgebauten DPF ohne Sensoren und sonstige Anbauteile zur Reinigung erhält, so dass eine Demontage erforderlich wird.
10. DPF-CLEAN haftet dann nicht für Einschränkungen oder die Aufhebung der Funktionsfähigkeit der demontierten Sensoren oder sonstigen Anbauteile.
11. DPF-CLEAN übernimmt keine Haftung dafür dass der Austausch- oder gereinigte DPF für das vorgesehene Fahrzeug einsetzbar ist oder mittels dieses DPF ein über die ordnungsgemäße Funktion des DPF selbst hinausgehender Zweck (insb. die Einhaltung von Abgasnormen) erreicht wird.
12. Von DPF-CLEAN wird der Austauschfilter an den Kunden nach dessen Vorgaben und Informationen übersandt.
13. Eine gesonderte Prüfungs- oder Hinweispflicht seitens DPF-CLEAN besteht diesbezüglich ausdrücklich nicht, DPF-CLEAN darf sich auf die Kundenangaben verlassen.
2. Gesamthaftung von DPF-CLEAN
1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziffer VIII. und X.1. vorgesehen, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.
2. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
3. Die Begrenzung nach vorstehendem Absatz gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
4. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
3. Pflichtverletzungen des Kunden
1. Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten gem. Ziffer V., insb. wenn Angaben nur unvollständig oder falsch mitgeteilt werden, so ist eine Haftung von DPF-CLEAN für Schäden an dem DPF des Kunden, die durch die ordnungsgemäße Leistungserbringung von DPF-CLEAN entstehen oder verstärkt werden, ausgeschlossen, insbesondere steht DPF-CLEAN nicht für die Funktionsfähigkeit dieser DPF nach erfolgter Reinigung ein.
2. Ist der Kunde seiner Verpflichtung nicht hinreichend nachgekommen, insbesondere wenn der abzuholende DPF nicht termingerecht und transportfertig verpackt bereitgestellt wurde oder die Annahme der Rücksendung nicht gesichert ist (bspw. weil die gelieferte Ware nicht durch die Eingangstür, Haustür oder den Treppenaufgang des Bestellers passt oder weil der Besteller nicht unter der von ihm angegebenen Lieferadresse angetroffen wird, obwohl der Lieferzeitpunkt dem Besteller mit angemessener Frist angekündigt wurde), hat der Kunde die hierdurch etwaig entstehenden Mehrkosten der erfolglosen Abholung bzw. der erfolglosen Anlieferung zu tragen.
3. Der Kunde hat zudem die Kosten zu tragen, die entstehen, wenn nicht nur der ausgebaute DPF übersandt wird, und daher weiter Demontagen erforderlichen werden.
4. Verzögert der Kunde die Abholung des von ihm für den Austauschfilter übersandten Altfilter um mehr als fünf Werktage gerechnet ab dem Ende der Austauschfrist, ist DPF-CLEAN berechtigt, dem Kunden die Kosten eines fabrikneuen baugleichen DPF desselben Herstellers in Rechnung zu stellen und die Übersendung des Altfilters abzulehnen.
XI. Erfüllungsort/Gerichtsstand/Schlussbestimmungen
1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz von DPF-CLEAN, ausgenommen für die Übersendung der DPF durch Kunden an DPF-CLEAN oder umgekehrt, hier ist der Erfüllungsort die jeweilige vom Kunden angegebene (Liefer-/Abhol-)Adresse.
2. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden und DPF-CLEAN gilt ausschließlich das materielle deutsche Recht unter Ausschluss der Regelungen des deutschen internationalen Privatrechts.
3. Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus oder im Zusammenhang mit den Lieferungen oder Leistungen durch DPF-CLEAN ist Hannover.
4. Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen nicht berührt.
XII. DSGVO Datenschutzgrundverordnung
Hinweise zur Datenschutzgrundverordnung im Detail finden Sie unter https://www.dpf-clean.de/impressum/haftungsausschluss-datenschutz/
Mai 2018
XIII. Widerrufsrecht
1. Widerrufsbelehrung / Widerrufsrecht
1. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
2. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
3. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
DPF-CLEAN GmbH
Industriestraße 12
30855 Langenhagen
Telefon: 0511 763 97 955
Telefax: 0511 763 97 956
E-Mail: info@dpf-clean.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
4. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
5. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
2. Folgen des Widerrufs
1. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
2. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
3. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
4. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
5. Wenn die Waren bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zur Wohnung des Verbrauchers geliefert worden sind und aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesandt werden können, werden die Waren auf Kosten von DPF abgeholt.
6. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
XIV. Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
An:
DPF-CLEAN GmbH
Industriestraße 12
30855 Langenhagen
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Telefax: 0511 763 97 956
E-Mail: info@dpf-clean.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren ()/die Erbringung der folgenden Dienstleistung ()
Bestellt am ()/erhalten am ()
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Datum
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Nicht zutreffendes bitte streichen.
Mai 2018